Die Von-Galen-Schule in Gescher ist seit mehreren Jahren Offene Ganztagsschule. Nun ziehen Pankratiusschule und Schule Auf dem Hochmoor nach.
Lesen Sie hier den Bericht der Gescherer Zeitung.
Das Modell der „offenen“ Ganztagsschule ist in Nordrhein-Westfalen in der Folge des PISA-Schocks zu Beginn des letzten Jahrzehnts eingeführt worden. Es unterscheidet sich im Wesentlichen von der „gebundenen“ Ganztagsschule dadurch, dass Eltern wählen können, ob ihr Kind den Nachmittag in der Schule oder zuhause verbringt. Diese Wahlmöglichkeit hat zur Folge, dass der für alle verbindliche Unterricht zwangsläufig am Vormittag stattfindet, am Nachmittag dann ausschließlich eine Betreuung angeboten wird: Hausaufgaben, außerunterrichtlicher Sport, Spiele, Arbeitsgemeinschaften usw. Die nachmittägliche Betreuung liegt in aller Regel in den Händen eines Kooperationspartners, der mithilfe von unterschiedlich kompetenten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern (Erzieher, Sozialpädagogen, Aushilfen …) die Angebote für die Schülerinnen und Schüler unter Berücksichtigung des Schulprogramms in enger Zusammenarbeit mit der Schulleitung umsetzt. Die Ferien werden durch diese Aktivitäten mit erfasst. Ähnlich wie in einem Schulhort werden Elternbeiträge fällig, die die Schulträger, also in der Regel die Kommunen, in einem vorgegebenen Rahmen festsetzen.
Hier kann man sich im Bildungsportal des Schulministeriums über die Ganztagsangebote in NRW informieren.
Ein wichtiger Schritt ist die Auswahl des Kooperationspartners, also des Trägers der Betreuung. Hierbei handelt es sich häufig um gemeinnützige Körperschaften, zum Beispiel DRK, Caritas, Arbeiterwohlfahrt, auch eigens zu diesem Zweck gegründete gGmbH.
Diese Auswahl hat in Gescher selbstverständlich unter Beteiligung der betroffenen Schulen stattgefunden. Die gute und abgestimmte Zusammenarbeit zwischen der Schule, hier vor allem der Schulleitung, und dem Anbieter der OGGS (Offene Ganztagsgrundschule) entscheidet wesentlich über die Qualität. Allerdings staunten die Politiker nicht schlecht, als sie erfuhren, dass bereits vor ihrer Entscheidung im Schulausschuss die Anbieter von der Stadtverwaltung über den Ausgang des Verfahrens informiert worden waren. Da hat wohl jemand in die Zukunft schauen und den Beschluss des Ausschusses vorhersehen können – oder einfach nur gedacht: „Die machen ja doch, was wir vorschlagen“ – oder gar nicht gedacht.
Dumm nur, dass dieses Verhalten nahtlos zu anderen Situationen passt:
Die Mitglieder des Schulausschusses erhielten keinen Einblick in die Fragebögen der Elternbefragungen, weder 2011 noch 2012, obwohl sie laut Gemeindeordnung die Verwaltung kontrollieren müssen. In 2011 kommt erschwerend hinzu, dass die Information über den Fragebogen im Ausschuss vorab zugesagt worden war.
Im Fragebogen von 2012 wurde nur die teilintegrative Form der Sekundarschule zur Wahl gestellt, obwohl das Schulgesetz zwei weitere Formen (kooperative und integrative) nennt. Hier wurde eine weitreichende Grundsatzentscheidung von der Verwaltung getroffen; natürlich stören Ausschussmitglieder, die solche Defizite in den Fragebögen entdecken könnten.
Neu war aber in der letzten Sitzung: Die Ausschussmitglieder lassen sich diese Art der Steuerung nicht mehr gefallen. Die UWG stellte einen Antrag auf Verschiebung des Tagesordnungspunktes in die nächste Sitzung, um sich selbst ein Bild zu machen, aus der SPD kam heftige Kritik an der Vorgehensweise. – Und die Schuldezernentin holte sich – selten genug – Unterstützung in Form der Schulleiterinnen, die entgegen der bisherigen Übung im Ausschuss reden durften, um zu bestätigen, dass sie an der Auswahl beteiligt waren und die Caritas auf Platz 1 sahen.