Keine dauerhafte Fünfzügigkeit für die Gesamtschule der Stadt Gescher

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Die Bezirksregierung hat entschieden

Um es vorweg zu sagen: Die Entscheidung der Bezirksregierung Münster kann ich im Ergebnis nachvollziehen – und in der Begründung halte ich sie für falsch. Diese Pressemitteilung ist seit gestern (6. Februar 2014) auf der Startseite der BR Münster zu finden:

Gesamtschule in Gescher bleibt vierzügig

Münster/Gescher/Legden/Rosendahl. Der Antrag der Stadt Gescher, die vierzügige Gesamtschule dauerhaft auf fünf Züge anzuheben, ist von der Bezirksregierung Münster abgelehnt worden.Die Behörde begründet die Entscheidung damit, dass ein gemeindeeigenes Schülerpotential von jährlich notwendigen 125 Anmeldungen in den folgenden fünf Jahren nicht nachgewiesen werden kann. Außerdem widerspräche eine Anhebung der Eingangsklassen dem Ziel, ein gleichmäßiges und alle Schulformen umfassendes Bildungsangebot in der Nachbarschaft der Stadt Gescher zu erhalten. Es ist zu befürchten, dass die Sekundarschule Legden-Rosendahl bei Erhöhung der Zügigkeit in Gescher in ihrem Bestand gefährdet werden kann.
Nach vorliegenden Berechnungen wird die Mindestgröße der erforderlichen Schülerzahl für fünf Züge in den kommenden Jahren teilweise unterschritten. Der hier zu Grunde gelegte Prozentsatz in Höhe von 77,5 bis 80 Prozent als Übergangsquote, stellt erfahrungsgemäß einen überhöhten Wert dar. Die durchschnittliche Übergangsquote von Schülern zu nordrheinwestfälischen Gesamtschulen liegt bei 50 Prozent. Auch wenn die Schule mit einem erfreulich hohen Schülerzulauf startete, kann zurzeit nicht verlässlich nachgewiesen werden, dass die Anzahl der Schüler in der Größenordnung bleiben wird.

Wer in Bezug auf Gescher von einer Übergangsquote von 50 % ausgeht – und dies in der konkreten Entscheidung als Grund angibt – hat seine Hausaufgaben nicht gemacht. In Orten, in denen es zwei oder drei Systeme gibt, in großen Städten auch, sieht es anders aus. In Hamburg zum Beispiel gehen 50 % ins Gymnasium und 50 % in die Stadtteilschule, wie die Gesamtschule dort heißt. In Gescher wird es dauerhaft deutlich höhere Quoten (Prozentzahlen) geben.
Die Gefahr der nennenswerten Abwerbung von Schülern aus Legden und Rosendahl sehe ich nicht – solange es keinen entsprechenden öffentlichen Nahverkehr gibt. Aber wie eng muss die Existenzgrundlage dieser Sekundarschule sein, wenn eine Existenzgefährdung von einigen nach Gescher abwandernden Schülern ausgehen kann.
Aber, was die Bezirksregierung nicht benennt, weil das nämlich formal nicht zur Ablehnung führt, ist die Zeit, die den Rahmen von fünf Jahren übersteigt. Hier wird der demografische Wandel samt Rückgang von Schülerzahlen durchschlagen. Vierzügigkeit ist auf Dauer nicht die falsche Form unserer Schule. Darüberhinaus gilt: In einigen Jahren fragt keiner mehr nach der genehmigten Zügigkeit. Wie viele Züge darf denn das Geschwister-Scholl-Gymnasium in Stadtlohn laut Genehmigungsbescheid haben? Jedenfalls weniger, als es jetzt Züge hat.

Rat, Schulausschuss, Bürgermeister und Verwaltung stehen hinter der Gesamtschule.

Die Kommunalpolitiker haben mit ihrem einstimmigen Beschluss im Fachausschuss und im Rat gezeigt, dass sie für Eltern, Schüler und für die Schule stehen. Politik und Verwaltung waren hier zum weiteren Einsatz von Ressourcen bereit. Das ist vor dem Hintergrund der langen landesweiten Auseinandersetzungen – und der kürzeren in Gescher – nicht selbstverständlich gewesen.
 

Ausnahmegenehmigungen

Wichtig ist, dass möglichst alle Kinder aus Gescher, die (und deren Eltern) dies wollen, die Gesamtschule in Gescher besuchen können. Der Weg führt über eine erneute Ausnahmegenehmigung. Bereits im Vorjahr haben Bürgermeister und Verwaltung es versäumt, hier rechtzeitig vorzusorgen. Auch in diesem Jahr hätte man einen entsprechenden Antrag hilfsweise stellen können, man kann ihn auch jetzt, ja sogar nach Vorliegen der Anmeldezahlen stellen. Aber für die Ruhe in der Stadt wäre frühzeitige Vorsorge für den Fall der Ablehnung sinnvoll gewesen.
Die Bezirksregierung hat im letzten Jahr erklärt, dass die damalige Ausnahme einmalig bleiben solle. Da das aber keine rechtliche Basis hat, sondern nur eine Verwaltungsentscheidung der Bezirksregierung ist, ist diese Absicht nicht in Stein gemeißelt. – Im Gegenteil: Man hört, dass das Ministerium hier im Sinne Geschers denkt.

Fazit

Bei aller Wertschätzung des Einsatzes für eine grundsätzliche Fünfzügigkeit, bei aller Wertschätzung der gemeinsamen Anstrengungen von Geschers Entscheidungsträgern, die hier wirklich Einsatz gezeigt haben: Dauerhafte Vierzügigkeit und Ausnahmen für die starken Jahrgänge – das ist eine vernünftige Lösung.