Grundschulverbund und Gemeinschaftsschule

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Wir haben in der letzten Zeit gebannt auf die (gute) Entwicklung der Gesamtschule Gescher geschaut, darüber haben wir etwas vernachlässigt, uns mit den Grundschulen unserer Stadt zu beschäftigen.

Grundschulverbund

In Gescher gibt es zurzeit noch drei Grundschulen, die seit 1969 katholische Bekenntnisschulen sind. Die einzige evangelische Volksschule vor 1969 wurde im Zuge der Schulreform geschlossen.

In Zukunft wird es nur noch zwei Grundschulen in Gescher geben: Die Schule auf dem Hochmoor wird mit dem Beginn des neuen Schuljahres einen Grundschulverbund mit der Pankratiusschule bilden. Das heißt nicht, dass in Zukunft die beiden Grundschulen zusammenarbeiten werden, es heißt: diese beiden Schulen werden ab dem 1. August 2014 eine einzige Schule sein.

Grundschulen mit mehr als 46 und weniger als 92 Schülern können nach dem Schulgesetz nur als Teilstandorte geführt werden, wenn der Schulträger dies für erforderlich hält. Nach einem entsprechenden Beschluss des Rates der Stadt Gescher wird die Schule auf dem Hochmoor, die sonst geschlossen worden wäre, in den neuen Schulverbund eingehen, Hauptstandort ist die Pankratiusschule.

Hier ein Auszug aus dem aktuellen Schulgesetz Nordrhein-Westfalens:
„Grundschulen mit weniger als 92 und mindestens 46 Schülerinnen und Schülern können nur als Teilstandorte geführt werden (Grundschulverbund), wenn der Schulträger deren Fortführung für erforderlich hält. Kleinere Teilstandorte können ausnahmsweise von der oberen Schulaufsichtsbehörde zugelassen werden, wenn der Weg zu einem anderen Grundschulstandort der gewählten Schulart den Schülerinnen und Schülern nicht zugemutet werden kann und mindestens zwei Gruppen gebildet werden können. Die Vorschriften zu den Klassengrößen bleiben unberührt. …“ § 83, Abs. 1  SchulG NW

Das Besondere an diesem Grundschulverbund in Gescher und Hochmoor ist die große Entfernung zwischen den beiden Standorten: 8 km, also 10 Minuten Fahrzeit mit dem Auto, mit dem Bus braucht man eine halbe Stunde. Es liegt auf der Hand, dass dies die Organisation des Betriebes und die Zusammenarbeit beider Standorte vor besondere Herausforderungen stellt. Hinzu kommt, dass die Standorte in verschiedenen Ortsteilen liegen, die eine je eigene und sehr unterschiedliche Geschichte, jeweils besondere Traditionen und soziokulturelle Verschiedenheiten aufweisen. Die Aufgabe der Schulentwicklung wird also lauten: Die Vorteile einschließlich der möglichen Synergieeffekte einer gemeinsamen Gestaltung des Schullebens und des Unterrichts nutzen und gleichzeitig die kulturelle Identität der beiden Standorte pflegen.

Für die Lehrkräfte bringt der Schulverbund auch Veränderungen.Sie können durchaus an beiden Standorten Unterricht erteilen, bei Ausfällen wegen Krankheit, Fortbildung oder Sonderurlaub und damit verbundenen Unterrichtsvertretungen ist ein Einsatz an dem jeweils anderen Standort ohne die Formalien einer Abordnung oder gar Versetzung möglich.

Gemeinschaftsschule

Während das Land urspünglich die Grundschulverbünde bei Errichtung als Gemeinschaftsschulen führen wollte, ist die gegenwärtige Rechtslage so, dass beide Standorte ihre jeweilige Schulart (als bisherige Gemeinschafts- oder Bekenntnisschule) behalten. In Gescher löst sich das Problem – wenn es denn eines wäre – insofern auf, als im laufenden Schuljahr in beiden Schulen die Eltern mit großer Mehrheit die Umwandlung in eine Gemeinschaftsschule beschlossen haben. Die Folge ist, dass Gescher ab August nicht mehr drei katholische Konfessionsschulen, sondern eine Gemeinschaftsschule und eine katholische Konfessionsschule hat. Das wiederum bedeutet, dass Eltern nun wählen können, in welche Schule ihr Kind gehen soll:

„In Gemeinden mit verschiedenen Schularten können die Eltern die Schulart zu Beginn jedes Schuljahres wählen. Der Wechsel in eine Schule einer anderen Schulart ist während des Schuljahres nur aus wichtigem Grund zulässig. Schülerinnen und Schüler einer Minderheit können die Schule einer benachbarten Gemeinde besuchen, falls in ihrer Gemeinde die gewünschte Schulart nicht besteht.“

§ 26 Abs. 5 SchulG NW

(Zur Erläuterung: Im Unterschied zu anderen Bundesländern bedeutet „Schulart“ in NRW die Gliederung nach Gemeinschaftsschule, Konfessionsschule und Weltanschauungsschule.)

Während in den letzten Jahrzehnten alle Gescheraner Kinder, sofern sie nicht in einer Nachbarkommune die Grundschule besuchen wollten, ausschließlich in einer katholische Bekenntnisschule unterrichtet werden konnten, haben demnächst alle Kinder (und ihre Eltern) eine Alternative. Diese Wahlmöglichkeit scheint noch nicht in den Köpfen angekommen zu sein; wenn Eltern hiervon konsequent Gebrauch machen, kann es dazu führen, dass man sich über den Schulentwicklungsplan im Grundschulbereich neue Gedanken machen muss. Da das Angebot einer Gemeinschaftsschule nun vorhanden ist, gelten die folgenden Vorschriften des Schulgesetzes:

„(2) In Gemeinschaftsschulen werden die Schülerinnen und Schüler auf der Grundlage christlicher Bildungs- und Kulturwerte in Offenheit für die christlichen Bekenntnisse und für andere religiöse und weltanschauliche Überzeugungen gemeinsam unterrichtet und erzogen.

(3) In Bekenntnisschulen werden Kinder des katholischen oder des evangelischen Glaubens oder einer anderen Religionsgemeinschaft nach den Grundsätzen des betreffenden Bekenntnisses unterrichtet und erzogen. …

(6) In Schulen aller Schularten soll bei der Lehrereinstellung auf die Konfession der Schülerinnen und Schüler Rücksicht genommen werden. Lehrerinnen und Lehrer an Bekenntnisschulen müssen dem betreffenden Bekenntnis angehören und bereit sein, an diesen Schulen zu unterrichten und zu erziehen.“

Das heißt im Klartext: Die Von-Galen-Schule nimmt nur noch katholische Kinder auf – und solche, deren Eltern mit der Erziehung im Sinne des katholischen Bekenntnisses einverstanden sind; die neue Gemeinschaftsschule, die übrigens den Namen „Pankratiusschule“ führt, ist für alle Kinder offen und zwar an beiden Standorten.

Der Absatz 6 hat es auch in sich: Die Formulierung „Lehrerinnen und Lehrer an Bekenntnisschulen müssen dem betreffenden Bekenntnis angehören“ ist rechtlich verbindlich – obwohl die Praxis an vielen Schulen anders aussieht.

Man wird sehen, wie sich diese Änderungen in Gescher auswirken werden.