Beitragsbild aus der Gescherer Zeitung

Am 18. Februar 2022 endete die Frist zur Anmeldung der Fünftklässler an der Gesamtschule Gescher für das Schuljahr 2022/23. Mit 126 Anmeldungen lag die Zahl der Interessenten um zehn über der Höchstmarke für vier Eingangsklassen (116). Durch Nachmeldungen können es noch mehr werden.
Am 22. Februar 2022 berichtete die Allgemeine Zeitung, dass die Stadt Gescher als Schulträger einen Antrag auf Genehmigung einer fünften Eingangsklasse gestellt habe.
Am 24. Februar 2022 folgte die abgebildete Notiz, dass die Bezirksregierung Münster die Bildung der Mehrklasse gebilligt habe.
Man reibt sich die Augen:
Einen Antrag in weniger als einer Woche genehmigt? Das ist ungewöhnlich. Im Februar 2013 – vor neun Jahren – hatte es eine solche Situation bereits einmal gegeben. Nach langem Hin und Her genehmigte die Bezirksregierung Münster für das Schuljahr 2013/14 eine fünfte Eingangsklasse – bei 140 Anmeldungen. Für einen solchen Fall war (und ist) ein Losverfahren vorgesehen, das in der Regel Schüler mit Realschul- oder Hauptschulempfehlung benachteiligt. Die Frist zwischen Antragstellung und Genehmigung betrug seinerzeit drei Wochen. Als die Genehmigung der fünften Klasse vorlag, war das Losverfahren durchgeführt und die ablehnenden Bescheide an Eltern ergangen, die daraufhin ihre Kinder an Schulen in Nachbarkommunen anmeldeten. – Um es vorsichtig auszudrücken: Es war chaotisch.
Zum Hintergrund:
Die Basis für sehr unterschiedliche Anmeldezahlen bilden die vierten Klassen in den Grundschulen – in Gescher ebenso wie in den Nachbarkommunen, aus denen Kinder in Gescher angemeldet werden. Alleine in Gescher gibt es nach der Prognose des Schulentwicklungsplans von 2018 zurzeit 171 Viertklässler. Für das kommende Schuljahr sind hingegen nur 132 prognostiziert. Dass im nächsten Jahr voraussichtlich vier Eingangsklassen genügen werden, ist sehr wahrscheinlich.
Die Zügigkeit einer Schule ist seit einigen Jahren Bestandteil ihrer Genehmigung. Jede Überschreitung dieser Zügigkeit muss seither einzeln beantragt werden. Ein moderiertes Verfahren zwischen benachbarten Kommunen soll zu einer Verständigung zwischen konkurrierenden Kommunen führen und der Bezirksregierung Material für ihren Bescheid zur Verfügung stellen.
Was hat sich geändert?
Wie kann es sein, dass 2013 drei Wochen und neun Jahre später nur drei Arbeitstage zwischen Antrag und Beschluss vergingen?
- Die Verhältnisse haben sich stabilisiert. Die Nachbarkommunen haben sich mit den Verlusten für ihre Gymnasien und Realschulen abgefunden.
- Alle Beteiligten haben offenbar gelernt. 2013 dauerte das Genehmigungsverfahren zu lange; Eltern erhielten zunächst Absagen, dann doch Zusagen. Es gab Wut und Unverständnis. Kinder, die neben der Schule wohnten, sollten eine Schule in einer Nachbarkommune besuchen.
- Die Stadtverwaltung Gescher hat diesmal ihre Hausaufgaben als Schulträger gemacht. Eine gute Vorbereitung auf den nun eingetretenen Fall spart Zeit.
- Und letztlich: Die Schulabteilung der Bezirksregierung Münster hat ebenfalls gewechselt.
Gewinner sind …
… Schüler, Eltern, Schulträger und Schule. Alle können ohne Zeitverzug an die Arbeit gehen und das Schuljahr 2022/23 vorbereiten – zumindest die Sekundarstufe I. Bald entscheidet sich, wie viele Schüler die gymnasiale Oberstufe der Gesamtschule im kommenden Schuljahr haben wird.
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